Rund ums Rad II (Landesprogramm „Ab aufs Rad“)
Kommunen und andere Institutionen sehen sich vor der Aufgabe, ein attraktives, sicheres Angebot für alle Radfahrende umzusetzen – sowohl für Einheimische als auch für Tourist*innen. Kommunen, die frühzeitig daran denken, Belange von radfahrenden Besucher*innen mitzudenken, profitieren langfristig auf allen Ebenen
FAQ
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Wer kann Förderung beantragen?
Gemeinden, Gemeindeverbände (Kreise) und Städte; weitere im schleswig-holsteinischen Radverkehr tätige Institutionen.
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Was wird gefördert und wie hoch?
Aus den Mitteln des Landesprogramms „Ab aufs Rad“ fördert das Land-Schleswig-Holstein Maßnahmen mit 75 % der förderfähigen Kosten – in Ausnahmefällen mit bis zu 90 %. Die Maßnahmen müssen zur Umsetzung der Radstrategie Schleswig-Holstein beitragen. Diese besagt kurz zusammengefasst: Das Land Schleswig-Holstein setzt auf klimaneutrale Fortbewegung und möchte mehr Menschen dazu bewegen, auf das Rad umzusteigen. Der Fokus von „Ab aufs Rad“ liegt daher auf Förderung von Maßnahmen im radtouristischen Bereich. Maßnahmen wie Konzepte, Kampagnen oder Präventionsmaßnahmen zur Verkehrssicherheit (so genannte investive Maßnahmen) bilden einen weiteren Förderungsschwerpunkt. Radverbindungen werden ebenfalls gefördert.
Diese Förderrichtlinie ist eine gute Ergänzung zur bestehenden Richtlinie „Stadt und Land“. Für alle, die dort nicht fündig werden, lohnt sich ein Blick in die Förderrichtlinie oder ein Gespräch mit RAD.SH.
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Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Sie finden das Antragsformular auf der Seite des schleswig-holsteinischen Verkehrsministeriums https://www.schleswig-holstein.de/radverkehr
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Wo finde ich die Förderrichtline?
Die detaillierte Förderrichtlinie finden Sie hier https://www.schleswig-holstein.de/radverkehr
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Wen spreche ich bei Fragen an?
Kommunale Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Schleswig-Holstein e.V.
(RAD.SH)
Carsten Massau
Tel. 0174 167 30 37
carsten.massau[at]rad.sh
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pdfSteckbrief zur Förderung – alles auf einen Blick
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