Bike+Ride: Service für Radfahrer*innen in Ihrer Kommune
Mit einer gut durchdachten, sicheren und wettergeschützten Abstellanlage für Fahrräder erhöhen Sie die Attraktivität Ihres Bahnhofs bzw. Haltepunkts in Ihrer Kommune – Sie tragen aktiv dazu bei, dass mehr Menschen den Nahverkehr nutzen. Damit leisten Sie als Kommune einen Beitrag zum Klimaschutz. Das Land Schleswig-Holstein fördert den Bau dieser Bike+Ride-Anlagen in Ihrer Kommune.
FAQ
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Wer kann die Förderung beantragen?
Gemeinde und Städte in Schleswig-Holstein mit einem Bahnhof, die direkt dort die Rad-Situation verbessern möchten.
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Was wird gefördert und wie hoch?
Das Land Schleswig-Holstein fördert 75% der förderfähigen Planungskosten und 75% der förderfähigen Baukosten, wenn Kommunen B+R-Anlagen errichten. Kommunen können zwischen zwei Möglichkeiten wählen: selbst eine B+R-Anlage entwerfen oder auf eine bereits fertig designte und gut durchdachte Anlage im NAH.SH-Design zurückgreifen. Die Vorteile einer NAH.SH-B+R-Anlage liegen klar auf der Hand: Durch einen Rahmenvertrag mit dem Hersteller müssen Sie als Kommune den Hochbau nicht ausschreiben und beziehen die Anlage zu einem festen Preis. Zudem verringern sich Ihre Planungskosten durch den modularen Aufbau deutlich: Dank des Baukastenprinzips stellen Sie sich eine B+R-Anlage zusammen, die zu Ihrer Kommune passt und bei der alle Aspekte bereits berücksichtigt wurden. Sie müssen nicht bei null anfangen – NAH.SH hat diese Vorarbeit für Sie bereits geleistet und dabei sowohl auf langlebige Materialien geachtet als auch den bestmöglichen Komfort für Radfahrer*innen inklusive Beleuchtung und Schließsystem.
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Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Die Beantragung läuft über die NAH.SH GmbH – bitte wenden Sie sich dort hin. NAH.SH verwaltet die Finanzmittel für B+R-Anlagen für das Land und ist daher die zentrale Ansprechpartnerin für die Kommunen. Wir empfehlen, NAH.SH frühzeitig in Ihre Planungen einzubinden: NAH.SH prüft für Sie, ob Ihr Vorhaben verkehrlich sinnvoll und damit grundsätzlich förderfähig ist. Sie sparen Zeit und Kosten. Sie profitieren zudem vom Know-how: NAH.SH hat bereits zahlreiche Projekte mit anderen Kommunen umgesetzt und bringt diese Erfahrungen gern in Ihre Beratung ein. Ein wichtiger Hinweis schon vorab: Eine B+R-Anlage kann nur dann gefördert werden, wenn noch nicht mit den Planungen bzw. dem Bau begonnen wurde.
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Wo finde ich die Förderrichtline?
Die detaillierte Förderrichtlinie finden Sie hier.
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Wen spreche ich bei Fragen an?
NAH.SH GmbH
Sylvia Birrong
Tel. 0431-66019-76
sylvia.birrong[at]nah.shNAH.SH GmbH
Wiebke Preckwinkel
Tel. 0431-66019-20
wiebke.preckwinkel@nah.sh
Downloads
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pdfSteckbrief zur Förderung – alles auf einen Blick
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