Anbindung Open-Data-Portal SH
Kommunen sind im Open-Data-Portal Schleswig-Holsteins unterrepräsentiert – das Potenzial der Daten wird lediglich von wenigen Gemeinden genutzt. Kreise, Ämter, Städte und Gemeinden, die das Portal nutzen, profitieren jedoch: Sie können wiederkehrende Arbeitsabläufe wie z.B. Berichtspflichten digitalisieren und die Bearbeitung durch Automatisierung und Verweise spürbar erleichtern. Zeitgleich können sie ihren Bürger*innen offene Daten bereitstellen. Kern der Richtlinie: Es soll Kommunen einerseits ermöglicht werden, dass Daten über Schnittstellen (automatisiert) an das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein angebunden werden, andererseits soll es ihnen ermöglicht werden Daten für Berichtspflichten, Statistik, Auswertungen automatisiert zu gewinnen.
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Wer kann die Förderung beantragen?
u. a. schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter und Kreise sowie kommunale Zweckverbände, kommunale Eigenbetriebe und privatrechtliche Vereinigungen in überwiegend kommunaler Trägerschaft.
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Was wird gefördert und wie hoch?
Mit dieser Richtlinie fördert das Land Schleswig-Holstein mit bis 90%, wenn Kommunen bestehende (Fach-)Verfahren um Schnittstellen erweitern: Zum einen wird die (Weiter-)Entwicklung von Schnittstellen gefördert, mit denen Kommunen strukturierte und maschinenlesbare Daten an das Open-Data-Portal Schleswig-Holstein automatisch exportieren – zum anderen Schnittstellen, die Kommunen z.B. für ihre Berichtspflichten oder Auswertungen nutzen. Das Land fördert zudem, wenn Kommunen neue (Fach-)Verfahren und somit die Digitalisierung manueller Prozesse entwickeln.
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Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Sie können die Förderung über den Onlinedienst des Landes Schleswig-Holstein beantragen: https://idp.serviceportal.schleswig-holstein.de/webidp/Authentication/ShowLogin?ConversationId=ee23c150-70e9-4232-8b8c-1a7719c30b93
Nach der kostenfreien Registrierung können Kommunen über ein (Basis-)Servicekonto auf alle digitalen Angebote des Landes und der Kommunen sowie auf bundesweite Informationen zu Verwaltungsleistungen zugreifen.
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Wo finde ich die Förderrichtline?
Die detaillierte Förderrichtlinie finden Sie hier https://transparenz.schleswig-holstein.de/dataset/richtlinie-fur-die-gewahrung-von-zuwendungen-zum-zweck-der-forderung-der
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Wen spreche ich bei Fragen an?
Staatskanzlei
Abteilung Digitalisierung und zentrales IT-Management der Landesregierung
Open-Data-Leitstelle
Freederike Remmers
Tel. 0431-988-7893
opendata[at]stk.landsh.deTelefonische Open-Data-Sprechstunde: dienstags 10 bis 11 Uhr
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pdfSteckbrief zur Förderung - alles auf einen Blick
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