Allgemeine Geschäftsbedingen für Veranstaltungen des mobiliteams by NAH.SH
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pdfAllgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des mobiliteams by NAH.SH
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1 Vertragsabschluss bei Veranstaltungen
1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des mobiliteams by NAH.SH GmbH (nachfolgend mobiliteams) ist verbindlich und hat online auf der Homepage des mobiliteams www.mobiliteam.nah.sh. innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist zu erfolgen. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung des mobiliteams zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können nur bei freien Restkapazitäten berücksichtigt werden.
1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Das mobiliteam bestätigt den Eingang der Anmeldung. Der Vertrag kommt durch eine Anmeldung und die Buchungsbestätigung durch das mobiliteam zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt per automatisch generierter E-Mail an die angegebene Teilnehmer*innenadresse.
2 Zahlungsbedingungen
2.1 Der Veranstaltungspreis wird mit Rechnungszugang, der grundsätzlich per E-Mail erfolgt, fällig und ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung unter Angabe der Rechnungs-, Veranstaltungs- und Kundennum-mer auf das in der Rechnung genannte Konto ohne Abzug zu bezahlen. Rechnungen werden unverzüg-lich nach Anmeldeschluss gestellt. Das mobiliteam ist berechtigt, die Teilnahme an der Veranstaltung bis zum Eingang der Zahlung zu verweigern.
2.2 Bei späteren Anmeldungen ist eine Sofortzahlung erforderlich.
3 Leistungsumfang
3.1 Der Veranstaltungspreis umfasst lediglich die Teilnahme an der Veranstaltung. Weitere Kosten (z. B. für Fachliteratur oder Prüfungsgebühren sowie Reisekosten) sind nur im Preis enthalten, wenn dies in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich erwähnt ist.
3.2 Ein Erfolg ist nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung kommt eine Minderung oder Rückforderung des Preises nicht in Betracht.
3.3 Das mobiliteam behält sich vor, den Inhalt der Veranstaltung - im Interesse der Teilnehmer*innen - den Erfordernissen der Praxis bzw. dem sonstigen Stand der pädagogischen Entwicklung anzupassen, soweit nicht für die Teilnehmer*innen unzumutbar.
4 Rücktritt und Kündigung
4.1 Die Teilnehmer*innen können bis zum Anmeldeschluss (siehe Ziffer 1.1) kostenfrei und ohne Nennung von Gründen schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Teilnehmer*innen, die danach zurücktreten oder die zu den Veranstaltungen nicht erscheinen, sind grundsätzlich zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet, es sei denn der/die Teilnehmer*in benennt für diese eine/n Ersatzteilnehmer*in.
4.2 Bei Veranstaltungen, die nur zeitweise von der/dem Teilnehmer*in besucht werden, sind Teilnehmer*innen zur Zahlung des vollen Preises verpflichtet; eine Ermäßigung kommt nicht in Betracht.
4.3 Teilnehmer*innen sind berechtigt, dem mobiliteam eine*n Ersatzteilnehmer*in zu benennen, die/der berechtigt ist, in das Vertragsverhältnis des*r Teilnehmers*in mit dem mobiliteam einzutreten. Der Eintritt des*r Ersatzteilnehmers*in hat durch schriftliche Mitteilung sowohl durch die/den Teilnehmer*in als auch durch die/den Ersatzteilnehmer*in zwei Werktage vor der Veranstaltung gegenüber dem mobiliteam zu erfolgen. Ab Eintritt des*r Ersatzteilnehmers*in in das Vertragsverhältnis mit dem mobiliteam schuldet der/die Ersatzteilnehmer*in die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Vergütung. Ein Rückforderungsanspruch des*r Teilnehmers*in gegenüber dem mobiliteam wegen vom/von der Teilnehmer*in bereits gezahlter Vergütung besteht lediglich dann, wenn die/der Ersatzteilnehmer*in zwei Werktage vor der Veranstaltung benannt wurde.
4.4 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt in allen Fällen unberührt.
5 Änderungsvorbehalt
5.1 Das mobiliteam ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei nicht vom mobiliteam zu vertretender Verhinderung des*r Dozent*in, oder – bei offenen Veranstaltungen - Unterschreitung der Mindestteilnehmer*innenzahl berechtigt, Veranstaltungen oder Teile von Veranstaltungen abzusagen. Die Teilnehmer*innen werden hierüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Gezahlte Vergütungen werden unverzüglich erstattet. Soweit eine Veranstaltung nur teilweise abgesagt wird, erfolgt die Rückerstattung der gezahlten Vergütung entsprechend des abgesagten Teils der Veranstaltung, es sei denn, die teilweise Durchführung der Veranstaltung ist für den/die Teilnehmer*in unzumutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel wertlos.
5.2 Soweit nicht gesondert abweichend vereinbart, ist das mobiliteam berechtigt, bei Vorliegen eines vom mobiliteam nicht zu vertretenden wichtigen Grundes Zeit, Ort und/oder Agenda der Veranstaltung zu ändern, soweit dies dem*r Teilnehmer*in rechtzeitig, d. h. spätestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt wird. Teilnehmer*innen sind in diesem Fall zum Rücktritt berechtigt, wenn die Änderung nicht nur unwesentlich ist. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Veranstaltungszeitpunkt um mehr als zwei Monate verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 10 km vom alten Veranstaltungsort entfernt ist.
5.3 Das mobiliteam ist berechtigt, bei Änderungen der rechtlichen Bestimmungen zur Durchführung die Art der Durchführung (z. B. Online bei Verbot von Präsenz) oder bei Veranstaltungen, die länger als 1 Monat dauern, die Durchführungszeiten zu verändern. Ein Rücktrittsrecht ergibt sich daraus nicht.
5.4 Es besteht kein Anspruch auf einen*r bestimmten Dozent*in. Ein Wechsel von Dozent*innen wird vorbehalten.
6 Haftung
Das mobiliteam haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen. Der vorstehende Haftungsausschluss für einfache Fahrlässigkeit gilt nicht für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, hier jedoch der Höhe nach begrenzt auf typische vorhersehbare Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ein*e Teilnehmer*in regelmäßig vertrauen darf. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
7 Urheberrecht
Die ausgegebenen Arbeitsunterlagen des mobiliteams sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außerhalb der engen Grenzen der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne schriftliche Einwilligung des mobiliteams vervielfältigt oder öffentlich wiedergegeben werden.
8 Datenschutz
Das mobiliteam speichert die personenbezogenen Daten aller Teilnehmer*innen in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Abwicklung des mit dem*r Teilnehmer*in bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, das mobiliteam arbeitet bei der Veranstaltungsdurchführung mit einem*r Partner*in zusammen, der*die persönliche Daten für die ordnungsgemäße Durchführung benötigt. Nach Zweckerreichung werden die Daten datenschutzkonform gelöscht. Der*die Teilnehmer*in kann jederzeit gegenüber des mobiliteams der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Veranstaltung widersprechen. Näheres kann unserer Datenschutzerklärung unter mobiliteam.nah.sh entnommen werden.
9 Dokumentation
Während der Durchführung der Veranstaltung ist jede*r Teilnehmer*in für die korrekte Dokumentation seiner Anwesenheit auf den entsprechenden Formularen oder Online-Anwendungen verantwortlich. Folgen aus fehlerhaften Angaben trägt der*die Teilnehmer*in, ggf. hat er*sie das mobiliteam von Forderungen freizustellen.
10 Geltungsbereich
10.1 Mit der Anmeldung werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Veranstaltungen des mobiliteams anerkannt. Dies gilt zugleich für Zusatzvereinbarungen, die bei bestimmten Veranstaltungen des mobiliteams mit der Anmeldebestätigung bekannt gegeben werden, soweit in den besonderen Vertragsbedingungen für die jeweilige Veranstaltung nichts Abweichendes geregelt ist.
10.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten entsprechend für kostenfreie Veranstaltungen.
10.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als sie Regelungen in Zuwendungsbescheiden der öffentlichen Hand, der Vergabeordnung oder anderen öffentlichen Richtlinien/Vorgaben entgegenstehen.
11 Abweichungen/Ergänzungen
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen von Teilnehmer*innen werden nur anerkannt, wenn das mobiliteam ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch, wenn das mobiliteam den Auftrag in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des*r Teilnehmers*in vorbehaltlos ausführt.
12 Gerichtsstand/Streitbeilegung
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis folgenden Rechtsstreitigkeiten ist, falls der*die Teilnehmer*in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Kiel. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch, wenn der*die Teilnehmer*in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
12.2 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.