Allgemeine Geschäftsbedingen des mobiliteams by NAH.SH
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Allgemeine Geschäftsbedingungen des mobiliteam by NAH.SH
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Stand: Dezember 2025
Allgemeiner Teil (AT)
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese AGB regeln Vertragsbeziehungen zwischen dem mobiliteam by NAH.SH (nachfolgend "mobiliteam") und (i) Teilnehmenden an Veranstaltungen (Teil A) sowie (ii) Entleiher*innen von Verleih‑Angeboten (Teil B).
1.2 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn das mobiliteam ihrer Geltung in Textform zugestimmt hat.
1.3 Soweit einzelne Bestimmungen speziell nur für Teil A (Veranstaltungen) oder Teil B (Verleih) gelten, ist dies jeweils kenntlich gemacht.
2. Haftung
Das mobiliteam haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
3. Urheberrecht
Die vom mobiliteam bereitgestellten Arbeits- und Schulungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen außerhalb der engen Grenzen der urheberrechtlichen Schutzbestimmungen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne vorherige Textform‑Zustimmung des mobiliteams vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
4. Datenschutz
Das mobiliteam verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden/Entleiher*innen zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und – soweit erforderlich – zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sofern Dienstleister als Auftragsverarbeiter eingesetzt werden, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 28 DSGVO. Weitere Informationen (einschließlich Speicherdauern und Betroffenenrechten) finden sich in der Datenschutzerklärung unter mobiliteam.nah.sh/datenschutz.
5. Dokumentation der Teilnahme (soweit einschlägig)
Während der Durchführung einer Veranstaltung ist jede*r Teilnehmende für die korrekte Dokumentation der Anwesenheit auf den vorgesehenen Formularen oder Online‑Anwendungen verantwortlich. Folgen aus fehlerhaften Angaben trägt die/der Teilnehmende und stellt das mobiliteam insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
6. Schlussbestimmungen
6.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen sowie abweichende Vereinbarungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail); dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
6.2 Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist – sofern die/der Vertragspartner*in Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat – Kiel.
6.3 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt das mobiliteam nicht teil und ist hierzu nicht verpflichtet. Für Online‑Verträge mit Verbraucher*innen wird auf die EU‑Plattform zur Online‑Streitbeilegung (OS‑Plattform) hingewiesen.
Teil A – Veranstaltungen
A1. Anmeldung und Vertragsschluss
A1.1 Die Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen des mobiliteams erfolgt online über mobiliteam.nah.sh innerhalb der in den Veranstaltungsunterlagen genannten Frist. Ist keine Frist genannt, hat die Anmeldung bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung zu erfolgen. Verspätete Anmeldungen können bei verfügbaren Restplätzen berücksichtigt werden.
A1.2 Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt mit der Anmeldung und der Buchungsbestätigung des mobiliteams zustande; die Bestätigung erfolgt per E‑Mail an die angegebene Adresse.
A2. Leistungsumfang und Erfolg
Der Veranstaltungspreis umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung. Weitere Kosten (z. B. Fachliteratur, Prüfungsgebühren, Reise‑ oder Übernachtungskosten) sind nur enthalten, wenn dies in den jeweiligen Veranstaltungsunterlagen ausdrücklich angegeben ist. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Bei Nichtbestehen einer etwaigen Abschlussprüfung besteht kein Minderungs‑ oder Rückzahlungsanspruch.
A3. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungsstellung erfolgt unverzüglich nach Abschluss der Veranstaltung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Das mobiliteam behält sich vor, in begründeten Einzelfällen (insbesondere bei kurzfristigen Anmeldungen oder Zahlungsrückständen aus früheren Veranstaltungen) Vorkasse zu verlangen; hierüber wird die/der Teilnehmende spätestens mit der Buchungsbestätigung informiert. Mit Eintritt des Verzugs gelten die gesetzlichen Folgen, einschließlich Verzugszinsen nach § 288 BGB; das mobiliteam kann angemessene Mahnkosten geltend machen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen der/dem Teilnehmenden nur zu, soweit ihre/seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
A4. Rücktritt/Storno und Ersatzperson
A4.1 Rücktritt/Storno: Bis zum Anmeldeschluss kostenfrei; danach bis 7 Kalendertage vor Beginn 50 %, ab 6 Kalendertagen vor Beginn und bei Nichterscheinen 100 % des Veranstaltungspreises.
A4.2 Die Benennung einer Ersatzperson ist bis 2 Werktage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Ab Eintritt der Ersatzperson in das Vertragsverhältnis schuldet diese die ab diesem Zeitpunkt noch zu zahlende Vergütung; bereits gezahlte Beträge werden an die/den ursprüngliche*n Teilnehmende*n erstattet. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
A5. Änderungen/Absage und Zumutbarkeit
A5.1 Das mobiliteam ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – insbesondere bei nicht vom mobiliteam zu vertretender Verhinderung der/des Dozent*in, behördlichen Vorgaben oder bei Unterschreiten einer bekanntgegebenen Mindestteilnehmendenzahl – berechtigt, Veranstaltungen ganz oder teilweise abzusagen. Gezahlte Vergütungen werden in diesem Fall unverzüglich (zeitanteilig) erstattet, es sei denn, die verbleibende Teilleistung ist für die/den Teilnehmende*n unzumutbar oder im Hinblick auf das Veranstaltungsziel wertlos.
A5.2 Zumutbare organisatorische Änderungen (Zeit, Ort, Agenda, Präsenz/Online) werden rechtzeitig mitgeteilt. Wesentliche Änderungen berechtigen die/den Teilnehmende*n zum kostenfreien Rücktritt. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere vor, wenn sich der Termin um mehr als 14 Tage verschiebt oder der neue Veranstaltungsort mehr als 10 km vom ursprünglich vorgesehenen Ort entfernt ist.
A6. Hinweis zum Widerrufsrecht für Verbraucher*innen
Für die Buchung von Veranstaltungen mit festem Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht.
Teil B – Verleih
B1. Leihgegenstand und Eigentum
B1.1 Der/Die jeweilige Leihgegenstand/Leihgegenstände bleiben Eigentum des mobiliteams; durch die Ausleihe erfolgt kein Eigentumsübergang.
B1.2 Der Verleih erfolgt ausschließlich an schleswig‑holsteinische Kommunen (Städte, Gemeinden, Kreise, Ämter) sowie kommunale Zusammenschlüsse; die Ausleihe ist durch haupt‑ oder ehrenamtliche Vertreter*innen möglich ("Entleiher*in").
B2. Neutralität
Der Verleih erfolgt ausschließlich für neutrale, nicht‑politische Zwecke. Eine Nutzung im Rahmen parteipolitischer Veranstaltungen (z. B. Wahlkampfveranstaltungen) ist ausgeschlossen
B3. Übergabe und Prüfung
B3.1 Das mobiliteam sendet den Leihgegenstand rechtzeitig zum Verleihbeginn zu; alternativ ist nach vorheriger Abstimmung eine Abholung bei der NAH.SH GmbH, Raiffeisenstr. 1, 24103 Kiel, möglich.
B3.2 Vor dem Versand prüft das mobiliteam Zustand und Vollständigkeit. Der/Die Entleiher*in überprüft bei Erhalt unverzüglich, ob alle Teile vollständig und unbeschädigt sind, und meldet etwaige Abweichungen umgehend.
B4. Rückgabe und Rückversand
B4.1 Der/Die Entleiher*in stellt sicher, dass der Leihgegenstand fristgemäß, versichert und transportsicher verpackt zurückgesendet bzw. nach Rücksprache zurückgebracht wird.
B4.2 Nach Eingang prüft das mobiliteam Vollständigkeit und Zustand. Stärkere Beschädigungen oder der Verlust einzelner Bestandteile, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, werden nach Rücksprache gegen Materialersatz in Rechnung gestellt.
B5. Leihdauer und Kosten
Die Leihdauer wird je nach geplantem Einsatz und Verfügbarkeit individuell abgestimmt – ein fristgemäßer Rückversand ist sicherzustellen. Nutzungsgebühren werden nicht erhoben; die Kosten des versicherten Rückversands trägt der/die Entleiher*in. Zusätzliche Kosten (z. B. Expressversand) bei kurzfristigem Bedarf trägt der/die Entleiher*in.
B6. Haftung der/des Entleiher*in und Pflichten
B6.1 Der/Die Entleiher*in haftet für Schäden oder Verluste, die durch unsachgemäßen Gebrauch, fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten oder die Nichtbeachtung der Gebrauchsanweisung entstehen. Normaler, zweckentsprechender Verschleiß gilt nicht als Schaden.
B6.2 Schäden oder Verluste sind dem mobiliteam unverzüglich, spätestens binnen 3 Werktagen ab Kenntnis, in Textform anzuzeigen.
B6.3 Während der Leihdauer ist der Leihgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und insbesondere vor Schädigungen jeglicher Art zu schützen.
B6.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung während des Rückversands trägt der/die Entleiher*in.
B7. Verbot der Weitergabe an Dritte
Der Leihgegenstand darf nicht an Dritte weitergegeben oder zur Nutzung überlassen werden. Als Dritte gelten alle natürlichen oder juristischen Personen, die weder das mobiliteam (Verleiher) noch die Kommune als Entleiher*in sind.